Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 1 Ws 82/21 (S)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,35155
OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 1 Ws 82/21 (S) (https://dejure.org/2021,35155)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.08.2021 - 1 Ws 82/21 (S) (https://dejure.org/2021,35155)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. August 2021 - 1 Ws 82/21 (S) (https://dejure.org/2021,35155)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,35155) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Berlin, 26.07.2017 - VerfGH 90/17

    Verletzung des Grundrechts der Freiheit der Person (Art 8 Abs 1 S 2 VvB ) durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 1 Ws 82/21
    Der Senat ist jedoch der Auffassung, dass in Anbetracht der inzwischen verbüßten Dauer der Untersuchungshaft und der eingetretenen Nähe zu einem möglichen 2/3-Zeitpunkt von ca. 7 Monaten (vgl. VGH Berlin, StV 2018, 381) der bestehenden Fluchtgefahr nunmehr durch weniger einschneidende Maßnahmen i.S.d. § 116 Abs. 1 StPO begegnet werden kann.
  • OLG Brandenburg, 21.01.2019 - 1 Ws 204/18

    Untersuchungshaft: Fluchtgefahr nach erstinstanzlicher Verurteilung zu einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 1 Ws 82/21
    Bei einer Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer vorangegangenen Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht darauf beschränkt, ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Januar 2019 -1 Ws 204/18-, juris; BGH, Beschluss vom 16. August 1991, Az.: StB 16/91, in: juris).
  • OLG Hamm, 26.03.2013 - 1 Ws 124/13

    Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 1 Ws 82/21
    Bei seiner Prüfung hat das Beschwerdegericht zu berücksichtigen, dass die Hauptverhandlung in der Regel eine bessere Erkenntnisgrundlage vermittelt als der Akteninhalt (vgl. Senatsbeschluss vom 30. März 2016, 1 Ws 34/16; Senatsbeschluss vom 11. Januar 2016, 1 Ws 206/15; Senatsbeschluss vom 10. April 2015, 1 Ws 50/15; Senatsbeschluss vom 11. Juli 2013, 1 Ws 124/13).
  • OLG Bremen, 08.03.2016 - 1 Ws 34/16
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 1 Ws 82/21
    Bei seiner Prüfung hat das Beschwerdegericht zu berücksichtigen, dass die Hauptverhandlung in der Regel eine bessere Erkenntnisgrundlage vermittelt als der Akteninhalt (vgl. Senatsbeschluss vom 30. März 2016, 1 Ws 34/16; Senatsbeschluss vom 11. Januar 2016, 1 Ws 206/15; Senatsbeschluss vom 10. April 2015, 1 Ws 50/15; Senatsbeschluss vom 11. Juli 2013, 1 Ws 124/13).
  • BGH, 16.08.1991 - StB 16/91
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 1 Ws 82/21
    Bei einer Haftentscheidung eines erkennenden Gerichts aufgrund einer vorangegangenen Hauptverhandlung ist die Nachprüfung durch das Beschwerdegericht darauf beschränkt, ob die Entscheidung auf die in der Hauptverhandlung gewonnenen wesentlichen Tatsachen gestützt ist und auf einer vertretbaren Bewertung des Beweisergebnisses beruht (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Januar 2019 -1 Ws 204/18-, juris; BGH, Beschluss vom 16. August 1991, Az.: StB 16/91, in: juris).
  • OLG Bremen, 25.05.2010 - Ws 70/10
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 1 Ws 82/21
    Bereits dieses Urteil spricht trotz der noch nicht eingetretenen Rechtskraft für eine hohe Wahrscheinlichkeit im Sinne dringenden Tatverdachts dahin, dass der Beschwerdeführer jedenfalls eine versuchte schwere Brandstiftung in Tateinheit mit einer fahrlässigen Brandstiftung (§§ 306 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 306 d Abs. 1, 2. Halbsatz, § 52 StGB) in der festgestellten Weise begangen hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. April 2010, Az.: 2 Ws 70/10, in: BeckRS 2010, 9862).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht